Info: Sonderzulassung von Medizinprodukten

28.04.2020
Sie haben Fragen zum Beitrag oder möchten mehr über unsere Leistungen erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Jetzt unverbindlich anfragen
Im Interesse des Gesundheitsschutzes kann gemäß §11 des MPG bzw. Artikel 59 der Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 die zuständige Bundesoberbehörde eines Mitgliedsstaates befristet das Inverkehrbringen eines Medizinprodukts erlauben, das nicht das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat. In Deutschland ist dafür das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Das BfArM bietet dazu auf seiner Homepage weitere Informationen dazu.

Der Antrag auf Sonderzulassung kann formlos gestellt werden. Allerdings muss für die Prüfung des Antrags eine Technische Dokumentation mit eingereicht werden, aus der hervorgeht, dass das Produkt, für das die Sonderzulassung beantragt wird, in ausreichendem Maß sicher für Patienten, Anwender und Dritte betrieben werden kann. Sofern Sie Fragen hierzu haben oder Unterstützung bei der Erstellung dieser Technischen Dokumentation benötigen, sind wir gerne für Sie da.

Im Falle einer Antragstellung für einen in-vitro-diagnostischen Test, z. B. auf das Corona-Virus, muss der Antragsteller insbesondere Folgendes einreichen bzw. nachweisen:
  • Beschreibung des Produkts,
  • Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache,
  • Nachweis der analytischen Sensitivität und Spezifität, bzw.
  • sofern vorhanden, die Ergebnisse der Leistungsbewertungsprüfung,
  • Ergebnisse der Stabilitätstests.
Ist bislang noch keine Leistungsbewertungsprüfung erfolgt, muss ein konkreter Plan vorgelegt werden, wie und bis wann die klinischen Daten ermittelt werden.

Wir beantworten Ihnen gerne alle Ihre Fragen zum Thema und unterstützen Sie bei der Umsetzung.


Dieser Beitrag stammt ursprünglich von Jörg Ohmer. Fragen zum Artikel oder darüber hinaus beantworten wir Ihnen jederzeit gern.
Unsere Blogbeiträge werden mit höchster Sorgfalt recherchiert und erstellt, sind jedoch lediglich Momentaufnahmen in der Regulatorik, und diese ist in stetem Wandel. Wir gewährleisten nicht, dass ältere Inhalte noch aktuell und aussagekräftig sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Beitrag, den Sie auf dieser Seite gelesen haben, noch dem aktuellen Stand der Regulierung entspricht, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf: Wir ordnen Ihr Thema schnell in den aktuellen Kontext ein.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

1000 Zeichen übrig
«Captcha Bitte Groß-/Kleinschreibung beachten.

Testen Sie unsere Schnelle Hilfe!


Oft braucht es nur eine kleine Hilfestellung, einen Schubs in die richtige Richtung, um wieder auf Kurs zu kommen. Genau dafür gibt es unsere Schnelle Hilfe: Sie fragen, wir antworten - KOSTENFREI, schnell und unkompliziert.

Sie stecken gerade fest, drehen sich im Kreis über einer Frage zur Technischen Dokumentation, zu QM, Verifikation, Validierung, Clinical Affairs oder Regulatory Affairs? Worauf warten Sie:

Stellen Sie uns auf die Probe!

Regulatory-Historie: Blog-Archiv

In unserem Blog-Archiv finden Sie ältere Beiträge. Bitte stellen Sie vor der Anwendung sicher, dass diese Inhalte noch aktuell sind; wir sind Ihnen dabei gern behilflich.