Die saubere Einordnung entscheidet über den Aufwand
Ob SaMD oder Software im Produkt: Qualifizierung, Klassifizierung und Sicherheitsklasse bestimmen, wie viel Nachweis wirklich nötig ist.
Hersteller sollten die Softwareentwicklung nicht als einzelne, für sich stehende Dokumentenartefakte sehen, die nur für die Entwicklung nachvollziehbar sein müssen. Die Dokumentation der Software muss Dritten Einblicke in den Einfluss der Software auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Produkts geben, auf die Elemente der Software und deren Wechselwirkung sowie auf die geplanten und durchgeführten Aktivitäten des Softwarelebenszyklus.
Medical Device Software (MDSW) ist der in der MDCG 2019-11 definierte Begriff für Software, die selbst ein Medizinprodukt ist (SaMD), und Software, die Teil eines Medizinprodukts ist.
Metecon unterstützt bei der Einordnung von Software, setzt Entwicklungs-, Änderungs- und Problemlösungprozesse bedarfsgerecht nach IEC 62304 auf, erstellt und verknüpft Anforderungen, identifiziert Risiken im Produktkontext, erstellt die bzw. unterstützt bei der Verifizierungsplanung und -durchführung und erstellt die bzw. unterstützt bei der Software-Release-Dokumentation. So entsteht eine durchgängige Nachweisdokumentation, die Entwicklung, regulatorische Anforderungen und Produktpflege über den gesamten Lebenszyklus verbindet. Der Mehrwert beginnt in der Planungsphase, reicht über Anforderungsphase bis zur Freigabe – und wirkt fortlaufend bei Änderungen aus Marktrückmeldungen und Innovation.
Für wen: Head of Regulatory Affairs, Regulatory Manager mit MDSW-Verantwortung sowie Software- und Entwicklungsverantwortliche mit regulatorischer Mitverantwortung. Geschäftsführungen von SaMD-Herstellern. QM-Verantwortliche und PRRC.
Anforderungen, Architektur, Tests und Freigaben greifen nicht konsistent ineinander. Nachweise werden nicht vollständig und nicht in einer konsistenten Weise erstellt.
Anforderungen und Risiken sind nicht durchgängig mit Tests, Freigaben und Nachweisen verknüpft. Lücken zeigen sich erst im Audit. Vollständige Abdeckung der Anforderungen kann nicht nachgewiesen werden. Durchführung von Regressionstests wird erschwert oder macht sie sogar unmöglich.
Neue Versionen und Updates erzeugen zusätzlichen Nachweis- und Abstimmungsaufwand, weil die Datenlage für die Änderungsbewertung nicht nachvollziehbar und hinreichend ist. Dies kann Auswirkungen auf die Durchführung der Änderung und auf die Abnahme der Änderung (Regressionstests) haben.
Ob SaMD oder Software im Produkt: Qualifizierung, Klassifizierung und Sicherheitsklasse bestimmen, wie viel Nachweis wirklich nötig ist.
MDSW umfasst unterschiedliche Konstellationen mit jeweils eigenen regulatorischen Anforderungen. Die richtige regulatorische Einordnung der Software ist der erste Schritt zur belastbaren Nachweisdokumentation. Dasselbe Vorgehensmodell gilt auch für IVD-Software (nach IVDR): Software für, im und als IVD – mit u. a. einer Leistungsbewertung statt Klinischer Bewertung in der Nachweisdokumentation.
Eigenständige Standalone-Software, die selbst ein Medizinprodukt ist und nicht Teil eines anderen Produkts ist. Über die Qualifizierung als Medizinprodukt wird die betreffende Software von Nicht-Medizinprodukten abgegrenzt.
Die Klassifizierung über Risikoklassen nach MDR bestimmt die anwendbaren regulatorischen Anforderungen und die daraus abgeleitete Nachweistiefe.
Medizinprodukt ja/nein und Risikoklasse nach MDR Anhang VIII (insb. Regel 11) bzw. IVDR unter Berücksichtigung der MDCG 2019-11, sauber begründet und dokumentiert.
Klare Identifizierung der Software-Schnittstellen zu anderen Softwaresystemen. Klare Abgrenzung der Software zu anderen Softwaresystemen. Identifizierung der vorgesehenen Laufzeitumgebung der Software (Execution Environment).
Anforderungskonforme Software-Nachweise als belastbarer Bestandteil der Technischen Dokumentation (Link: Technische Dokumentation →) und Nachweis der regulatorischen Anforderungen, auch für internationale Einreichungen.
Bei verteilten Systemen (z. B. Server-Client-Architektur) grenzen wir das Medizinprodukt sauber ab und dokumentieren es entsprechend nach IEC 82304-1 bzw, IEC 62304.
Software als integraler Bestandteil eines Medizinprodukts, eingebettet im Gerät (z. B. Firmware). Architektur, SOUP-Handhabung und Systemschnittstellen prägen die Nachweise. Hier unterstützt Metecon bei einer gesamtheitlichen Abbildung der Software im 60601-1-Kontext (PEMS/PESS) sowohl in der Architekturbeschreibung als auch im Anforderungsraum und bei der Dokumentation der Integration der Software.
Klare Identifizierung der Schnittstelle zwischen SOUP und Software, inkl. Identifizierung und Würdigung der SOUP in Architektur, über Konfigurationsmanagement bis PMS.
Externe Schnittstellen zur Informationsübermittlung (wie USB- oder Ethernet-Schnittstelle) erfordern eine Betrachtung hinsichtlich Informationssicherheit im Kontext des Produkts. Die Nachweise werden auch zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen herangezogen. (Link: Cybersecurity →)
Software-Verifizierung im Zusammenspiel mit dem Gesamtprodukt, konsistent mit Planung, Metriken, Vollständigkeit und einer sauberen Dokumentation, wohl integriert in die Gesamtdokumentation des Produkts.
Software, die Medizinprodukte im medizinischen Kontext unterstützt oder ergänzt. Erst die Qualifizierung und die Klassifizierung klären, ob und in welchem Umfang reguliert wird.
Medizinprodukt ja/nein – auf Basis der Zweckbestimmung und der Klassifizierungsregeln sauber entschieden und begründet.
Eine präzise Zweckbestimmung grenzt Funktion und Verantwortung ab und verhindert teure Fehleinordnungen.
IEC 62304 regelt den Software-Lebenszyklus-Prozess. Die Integration der Softwareaspekte in die Prozesslandschaft ist ein wesentliches Element zur erfolgreichen Umsetzung der IEC 62304. Metecon kann bei der Ausgestaltung der Prozessschnittstellen unterstützen und so den Austausch zwischen den Abteilungen optimal abbilden.
Qualifizierung, Klassifizierung der Software als Produkt und Sicherheitsklasse nach regulatorischen Vorgaben (z. B. EN 62304 oder andere landesspezifische/internationale Regularien) festlegen – die Basis für den richtigen Aufwand.
Die EN 62304 stellt Anforderungen an die Inhalte, die im Entwicklungsplan erwartet werden. Der Software-Entwicklungsplan bildet die Prozesse und Aktivitäten der Software-Entwicklung, aber auch der nachgelagerten Aktivitäten ab.
Software-Risiken bewerten, Risikokontrollmaßnahmen ableiten und mit dem Risikomanagement nach ISO 14971 verknüpfen.
Softwareanforderungen und Architektur regulatorisch anschlussfähig spezifizieren, inkl. SOUP und Schnittstellen.
Rückverfolgbarkeit, Vorgabe von Codierrichtlinien, Verankerung von Unittest-Kriterien. Unterstützung bei der Identifizierung und Validierung der eingesetzten Software-Werkzeuge.
Das Rückgrat der Nachweisstruktur: Anforderungen, Risiken, Tests und Entwicklungsergebnisse durchgängig verknüpfen, sodass jederzeit belegbar ist, dass jede Anforderung und jedes Risiko geprüft und im Release abgedeckt ist. Unterstützung bei Testplanung, Testspezifikation und Testdurchführung. Unterstützung bei der Bewertung von Testergebnissen im regulatorischen Kontext.
Freigaben, Änderungen und Aktualisierungen mit nachvollziehbarer Bewertung der Auswirkungen von Änderungen steuerbar halten, ohne wachsenden Abstimmungsaufwand. Unterstützung bei der Freigabe auch externer Softwareentwicklung.
Anforderungen ↔ Risiken ↔ Tests ↔ Releases durchgängig verknüpft. Das macht aus Dokumenten eine belastbare, auditfeste Nachweisstruktur.
Wir übersetzen normative Anforderungen in eine praktikable, durchgängige Nachweisdokumentation– kein Flickenteppich einzelner Dokumente.
35+ Software-Dossiers und 25+ FDA-Einreichungen: belastbare Nachweise für EU und USA aus einer Hand.
Risikomanagement, Usability Engineering, V&V, Cybersecurity, KI und Technische Dokumentation greifen in der Nachweisstruktur konsistent ineinander.
Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Stärken führender Anbieter: top-aktuelle Normenkenntnis, skalierbare Unterstützung, praxisnahe, domainspezifische Beratung.
Metecon erfüllt diese Benchmarks und verbindet sie mit bedarfsgerechter Nachweisdokumentation für die EU und internationale Märkte.
Cybersecurity, KI-Regulierung (AI Act) und Software-Validierung behandeln wir auf dedizierten Seiten – hier verlinkt als Schnittstellen der MDSW-Nachweisstruktur.
Qualifizierung, Klassifizierung und eine tragfähige Zulassungsstrategie für EU (MDR/IVDR) und international (u. a. FDA).
Software-Lebenszyklusprozesse ausgestalten: von Planung, über Anforderungen, Architektur, Verifizierung und Validierung bis Wartung und PMS.
Schnittstellenbetrachtung bestehender Prozesslandschaft hinsichtlich Softwarelebenszyklus, Risikomanagement, Informationssicherheit, Gebrauchstauglichkeit.
Werkzeugvalidierung: Validierung der verwendeten Werkezeuge im Software-Lebenszyklus (Compiler, Bugtracking, CI-Infrastruktur).
DiGA: Vom BfArM zugelassene digitale Gesundheitsanwendungen, die ärztlich verordnet werden können. DiPA: Digitale Pflegeanwendungen zur Unterstützung im Pflegealltag mit BfArM-Prüfverfahren.
Bestehende Unterlagen auf Lücken gegen MDR/IVDR und relevante Normen prüfen – mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Wir begleiten den Austausch mit Benannten Stellen und Behörden in Europa und internationalen Behörden (z. B. FDA) – von der Vorbereitung über Coaching bis zur 360°-Zulassungs- und Auditbegleitung.
Schulungen und Workshops für Ihre Entwicklungs-, QM- und Regulatory-Teams.
Entwicklungs-, Software- und QM-Prozesse (ISO 13485) für MDSW belastbar aufstellen und kontinuierlich pflegen.
Wir unterstützen Sie in allen regulatorischen Aufgabenstellungen Ihres Entwicklungsprozesses – aus einer Hand, über den gesamten Lebenszyklus.
Security-Anforderungen und Nachweise in die Release-Logik integrieren (IEC 81001-5-1).
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UI- und Use-Related Risks sauber anbinden und validieren (IEC 62366-1).
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Software-Risiken, Maßnahmen und Restrisiken konsistent dokumentieren (ISO 14971).
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Software-Nachweise als Bestandteil des Dossiers strukturieren.
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Teststrategie konsistent mit Anforderungen und Risiken verknüpfen.
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KI-basierte Software braucht eine belastbare Nachweisdokumentation für Entwicklung, Änderungen und Überwachung (EU AI Act).
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Thorsten Stumpf ist einer der Software-Spezialisten im Team Regulatory Affairs & Technical Documentation und in der Branche stark vernetzt zu diesem Thema. Thorsten bringt langjährige Erfahrung in der regulatorischen Einordnung von Medizinproduktesoftware mit, einschließlich der Prüfung von Software-Lifecycle-Dokumentationen nach IEC 62304. Er begleitet Hersteller bei Klassifizierung, regulatorischer Strategie und Technischer Dokumentation für MDSW.
IEC 62304 / 82304-1 • 35+ Software-Dossiers • 25+ FDA-Einreichungen„Nicht die Menge der Dokumente entscheidet über Medical Device Software, sondern deren durchgängige Nachvollziehbarkeit: Anforderungen, Risikomanagement, Verifizierung, Validierung, Releases und PMS – belastbar verknüpft. Diese Struktur bauen wir von Anfang an entlang von IEC 62304, IEC 82304-1 und IEC 60601-1 auf. Für ein System, das über den gesamten Lebenszyklus trägt."
– Thorsten Stumpf · Principal Expert Software & AI · RAC Devices · Metecon
MDSW ist der EU-Oberbegriff und umfasst Software, die ein eigenständiges Medizinprodukt ist (SaMD), sowie Software, die Teil eines Medizinprodukts ist. Entscheidend ist die Zweckbestimmung: Erst die medizinische Zweckbestimmung macht Software zu einem Medizinprodukt.
Idealerweise wird die geplante Nachweisstruktur wie regulatorisch gefordert bereits im Entwicklungsplan abgebildet. Nachgezogene Aktivitäten können enorm kosten- und zeitintensiv sein.
Belastbar ist eine Nachweisstruktur, wenn die regulatorischen Anforderungen ganzheitlich und vollständig beantwortet werden – nicht, wenn Dokumente nur nebeneinander existieren.
Die Klasse (A/B/C) orientiert sich am möglichen Schaden bei Softwareversagen – bewertet im Zusammenspiel von Risikokontext, Risiken und Risikokontrollmaßnahmen. Geeignete Maßnahmen können die Software-Sicherheitsklasse reduzieren. Mit einer niedrigeren Klasse werden weniger Inhalte in der Einreichung gefordert.
Indem Anforderungen, Risiken, Tests und Entwicklungsergebnisse konsistent verknüpft werden und die Rückverfolgbarkeit über die Entwicklungsschritte hinweg mit beachtet und durchgeführt wird – so ist belegbar, dass jede Anforderung und jedes Risiko geprüft und im Release abgedeckt ist.
Durch einen definierten Änderungs- und Freigabe-Prozess mit nachvollziehbarem Vorgehensmodell und unter Berücksichtigung des Risikokontextes und der Umsetzbarkeit der Änderung.
Die Prozessstruktur bindet diese Disziplinen als verknüpfte Ein- und Ausgänge ein: Software-Risiken ins Risikomanagement, gefährdungsbezogene Use-Szenarien aus dem Usability Engineering in die Risikoanalyse, identifizierte Angriffsszenarien aus der Informationssicherheit in die Risikoanalyse, präklinische Erkenntnisse als Grundlage für die Klinische Bewertung / Leistungsbewertung.
Der Aufwand hängt von Konstellation, Sicherheitsklasse, Reifegrad der Nachweise, regulatorischen Fähigkeiten und Zielmärkten (z. B. EU/FDA) ab. In einer kostenlosen Erstberatung ordnen wir Ihren Fall ein und nennen einen belastbaren Rahmen.
Starten Sie mit einer kostenlosen Erstberatung – wir ordnen Ihre Software ein (SaMD oder Software im Produkt), bestimmen die Sicherheitsklasse und skizzieren die Nachweisstruktur für EU und FDA.
Ihr Ansprechpartner:
Milan Weiß
Sales Manager
T: +49 621 123469-040
milan.weiss@metecon.de
