Tipp: Corona-Soforthilfe für alle Branchen
15.07.2020Sie haben Fragen zum Beitrag oder möchten mehr über unsere Leistungen erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!Jetzt unverbindlich anfragen
Die Überraschung ist unserem Chef gelungen: Jeder bekommt eine Prämie für die tolle Leistung, die wir trotz Covid-19 und mobilem Arbeiten erbracht haben. Das Beste daran: Die Leistung ist STEUERFREI! Und weil zumindest wir nicht wussten, dass das für alle Branchen und nicht nur für die systemrelevanten Berufe gilt, teilen wir es mal:
"Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt."Quelle: Bundesfinanzministerium
Auf dass es viele CEOs, CFOs und CHROs lesen und für gut befinden. Wir drücken die Daumen!
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