Zwei Rollen, eine Verantwortung
EU-REP/EC-REP, CH-REP und PRRC greifen ineinander – erst zusammen sichern sie den Marktzugang dauerhaft ab.
Ein Bevollmächtigter ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mehr leisten als einen "Briefkasten-Dienst". Metecon übernimmt EU-REP/EC-REP, CH-REP und PRRC Aufgaben und verbindet diese Rollen mit vollumfänglicher Regulatory-Expertise, damit Ihr Marktzugang in der EU und der Schweiz belastbar bleibt.
Metecon übernimmt regulatorische Rollen und Verantwortlichkeiten für Hersteller mit Sitz außerhalb der EU bzw. der Schweiz und schafft belastbare Strukturen für den Marktzugang. Wir verbinden die Bevollmächtigten-Rolle mit operativer Regulatory-Tiefe.
Drei reale Probleme, die ohne durchgängig verantworteten Bevollmächtigten entstehen, und wie wir sie für Sie lösen.
Markteintritt ist ohne Bevollmächtigten und ohne Meldung in EUDAMED/swissdamed nicht möglich.
Für Sie: Wir benennen den richtigen REP und übernehmen die Registrierung.
Laufende Pflichten, Ansprechpartner und Eskalationswege sind nicht konsistent geregelt.
Für Sie: Wir definieren Zuständigkeiten, Fristen und Meldewege verbindlich.
Risiken im Zielmarkt werden nicht zentral gesteuert – die Marktverfügbarkeit ist gefährdet.
Für Sie: Wir steuern Behördenkommunikation, Vigilanz und Änderungen zentral.
EU-REP/EC-REP, CH-REP und PRRC greifen ineinander – erst zusammen sichern sie den Marktzugang dauerhaft ab.
Der Bevollmächtigte ist die rechtliche Schnittstelle zwischen Ihnen als Hersteller außerhalb des Zielmarkts und den Behörden.
| Hersteller MePV Art. 46–50 / IvDV Art. 39-43 → MDR/IVDR Art. 10 |
Bevollmächtigter (CH-/EU-/EC-REP)
Bevollmächtigter (CH-/EU-REP/EC-REP) — MePV Art. 51 / IvDV Art. 44 → MDR/IVDR Art. 11/12; Registrierung MePV Art. 55 / IvDV Art. 48 → MDR Art. 31 / IVDR Art. 28; PRRC MePV Art. 52 / IvDV Art. 45 MDR/IVDR Art. 15 Abs. 6 |
Importeur MePV Art. 53 / IvDV Art. 46 → MDR/IVDR Art. 13 |
Händler MePVArt. 54 / IvDV Art. 47 → MDR/IVDR Art. 14 |
Ein Bevollmächtigter übernimmt die formellen und sicherheitsrelevanten Aufgaben – bestimmte Herstellerpflichten nach MDR/IVDR Art. 10 bzw. MepV Art. 46-50 / IvDV Art. 39-43 sind jedoch nicht delegierbar.
Diese Grenze sauber zu ziehen, verhindert Compliance-Lücken.
Nach MDR/IVDR Art. 11 Abs. 5 bzw. MepV Art. 51 / IvDV Art. 44 ist der Bevollmächtigte für fehlerhafte Produkte mit dem Hersteller gesamtschuldnerisch haftbar.
Die Kriterien, an denen sich ein Bevollmächtigter messen lassen muss –
und wie Metecon sie abdeckt (im Vergleich zu einem rein transaktionalen Anbieter).
| Kompetenzkriterium | Metecon (EU-REP/EC-REP + CH-REP + PRRC) | Typischer AR-Briefkasten |
| Formale Prüfung von Konformitätserklärung & Technischer Dokumentation | ✓ vollständig | ✓ |
| Registrierung & Datenpflege: EUDAMED (SRN/Actor) und swissdamed (CHRN) | ✓ EU + CH | teils nur EU |
| Vigilanz-Kontaktpunkt & Behördenkommunikation (Swissmedic / Competent Authority) |
✓ | ✓ |
| Schnelle Reaktion bei Vorkommnissen / Behördenanfragen | ✓ priorisiert | variabel |
| Aufbewahrung der Technischen Dokumentation (10–15 Jahre) | ✓ | ✓ |
| Eigene PRRC nach Art. 15 (für AR und Hersteller) | ✓ | teils |
| Haftung transparent & abgesichert (Art. 11 Abs. 5; Produkthaftpflicht/D&O) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Datenintegrität swissdamed (getrennt von EUDAMED) | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| EU- und Schweiz-Mandat aus einer Unternehmensgruppe | ✓ CEyoo + Metecon Schweiz | oft getrennt |
| Vollumfängliche regulatorische Beratung (Technische Dokumentation, Risikomanagement, PMS, QMS) | ✓ Differenzierer | eingeschränkt |
Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Stärken führender Vertreter.
Metecon erfüllt diese Benchmarks und ergänzt sie um durchgängige regulatorische Beratung aus einer Hand für die EU und die Schweiz.
Stand der Prüfung: August 2026.
EUDAMED und swissdamed werden parallel verpflichtend – und sind getrennt zu pflegen.
| 28.05.2026 | EU: erste vier EUDAMED-Module verpflichtend – Registrierung von Akteuren (SRN), UDI-/Produktregistrierung, Benannte Stellen & Bescheinigungen, Marktüberwachung. Neuprodukte müssen vor dem Inverkehrbringen registriert werden. |
| 01.07.2026 | Schweiz: swissdamed-Produktregistrierung verpflichtend (Übergang bis 31.12.2026). Actors Modul (CHRN) bereits seit 08/2024 Pflicht. Der CH-REP verantwortet die Datenintegrität. |
| 28.11.2026 | EU: Eudamed-Registrierung bestehender/Legacy-Produkte, die weiter vermarktet werden. |
| Termin unbekannt | Schweiz: Eine MRA-Neuverhandlung ist politisch in Vorbereitung und könnte die CH-REP-Pflicht künftig verändern – bis dahin bleibt ein CH-REP für ausländische Hersteller zwingend. |
Drei Rollen mit definierten Verantwortungen. Wählen Sie die Rolle, die für Sie relevant ist.
Hersteller mit Sitz außerhalb der EU benötigen einen EU-Bevollmächtigten, damit ihre Medizinprodukte oder IVD in Verkehr gebracht werden dürfen. Metecon stellt diesen Service über die Schwesterfirma CEyoo GmbH bereit – als rechtliche Schnittstelle zu den EU-Behörden, eingebettet in unsere vollumfängliche RA-Expertise.
Erstregistrierung vor dem ersten Inverkehrbringen: Akteurs-/SRN-Registrierung in EUDAMED, Verknüpfung mit Hersteller und Produkten – plus zusätzliche nationale Registrierung, falls zutreffend. Änderungen (Adresse, PRRC) binnen einer Woche.
Prüfung, ob Konformitätserklärung, Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung vorliegen – ohne Übernahme der Herstellerpflichten nach Art.10.
Sicherstellung, dass Kennzeichnung und Konformitätserklärung Name, ggf. Handelname und Anschrift des EU-Bevollmächtigten ausweisen.
Unverzügliche Weiterleitung von Beschwerden und Vorkommnis-Berichte an den Hersteller; Weiterleitung der Korrespondenz mit den Behörden (Risiko, FSCA, Proben/Zugang) und Sicherstellung, dass deren Anforderungen erfüllt werden.
Zusammenarbeit mit Importeuren/Händlern zur Rückverfolgbarkeit (MDR Art. 25 / IVDR Art. 22); Bereithaltung von Technischer Dokumentation / CE-Konformitätserklärung / ggf. Bescheinigungen, Aufbewahrung 10 Jahre (15 Jahre bei implantierbaren Produkten).
Auf Wunsch übernehmen wir mehr als die Pflichtaufgaben – z.B. Begleitung der Konformitätsbewertung nach MDR/IVDR Anhang IX/X/XI und Ansprechpartner für die Benannte Stelle bei der Klassifizierung.
Der EU-Bevollmächtigte haftet gesamtschuldnerisch (Art. 11 Abs. 5); bei Pflichtverletzung seitens des Herstellers ist das Mandat zu beenden und die Behörde sowie ggf. die Benannte Stelle sind zu informieren.
Bevollmächtigter nach Art. 11; Hersteller-Kernpflicht: klinische Bewertung (Art. 61) inkl. Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Aufbewahrung 10 Jahre, bei implantierbaren Produkten 15 Jahre ab Inverkehrbringen des letzten Produkts.
Bevollmächtigter nach Art. 11; Hersteller-Kernpflicht: Leistungsbewertung (Art. 56) inkl. Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Aufbewahrung 10 Jahre ab Inverkehrbringen des letzten Produkts.
Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertung (Mutual Recognition Agreement, MRA) wurde nicht verlängert, deshalb gilt die Schweiz seit dem 26.05.2021 für Medizinprodukte und seit dem 26.05.2022 für IVD gegenüber der EU als Drittland. Ausländische Hersteller müssen seitdem einen Schweizer Bevollmächtigten benennen, um ihre Produkte in Verkehr zu bringen. Metecon stellt den CH-REP über die Metecon Schweiz GmbH bereit – registriert als Swiss Authorised Representative (CHRN-AR-20003994).
Erstregistrierung spätestens drei Monate nach erstem Inverkehrbringen in der Schweiz; Akteursmodul (Acors Modul zur Vergabe der CHRN) und swissdamed-Produktregistrierung (UDI Devices Modul) mit Verantwortung für die Datenintegrität. Voraussetzung: zusätzlich mindestens ein in der Schweiz registrierter Importeur. Änderungen (Adresse, PRRC) binnen einer Woche an Swissmedic.
Schriftliches Mandat des Herstellers; je generische Produktgruppe nur ein CH-REP. Mandatskopie auf Ersuchen der Behörde aushändigen.
Bereithaltung von Technischer Dokumentation/EU-Konformitätserklärung/Bescheinigungen oder Zustellung an Swissmedic binnen sieben Tagen; Aufbewahrung 10 bzw. 15 Jahre (Implantate); Bereitstellung in einer CH-Amtssprache.
Beschwerden und Vorkommnis-Berichte an den Hersteller weiterleiten; Zusammenarbeit mit Importeuren/Händlern für die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette.
Meldung schwerwiegender Vorkommnisse, FSCA und Trendberichte; Einreichung der Abschlussberichte; Koordination von Proben-/Zugangsanfragen.
Auf Ersuchen einer Schweizer Behörde Bereitstellung des Sicherheitsberichts (PSUR) inkl. der Bewertungsergebnisse der Benannten Stelle.
Der CH-REP haftet gesamtschuldnerisch wie der Hersteller; bei Pflichtverletzung des Herstellers ist das Mandat zu beenden und Swissmedic sowie die Benannte Stelle sind zu informieren.
Medizinprodukt – MePV (SR 812.213) — Bevollmächtigter MePV Art. 51 → MDR Art. 11; PRRC Art. 52; Aufbewahrung Art. 48 (10 J., implantierbar 15 J.).
IVD – IvDV (SR 812.219) — Bevollmächtigter IvDV Art. 44 → IVDR Art. 11; PRRC Art. 45; Aufbewahrung Art. 41 (10 J.).
Die „für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person“ (PRRC) ist, anders als der EU-REP/EC-REP und CH-REP, eine Personenrolle. Sowohl der Hersteller als auch jeder Bevollmächtigte benötigen mindestens eine eigene PRRC – ständig und kontinuierlich verfügbar.
Entweder einschlägiges Hochschulstudium (Recht, Medizin, Pharmazie, Ingenieurwesen o. Ä.) plus mindestens ein Jahr Berufserfahrung in Regulatory/QM – oder vier Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Dauerhaft und ständig verfügbar; Stellvertretung sichergestellt. Bei mehreren PRRC sind die Aufgabenbereiche schriftlich festzuhalten.
Klare Abgrenzung von Hersteller-PRRC und REP-PRRC. Metecon stellt die PRRC-Rolle zur Verfügung oder begleitet den Aufbau interner PRRC-Kompetenz – Änderungen werden meldepflichtig in den Registern aktualisiert.

Irina Waal ist PRRC und Teil des Teams Regulatory Affairs & Technical Documentation mit einschlägiger Hersteller-Erfahrung. Das Team um Irina begleitet Hersteller, die formale Repräsentanz oder PRRC-nahe Unterstützung benötigen. Das Team stellt sicher, dass EU-REP/EC-REP, CH-REP und PRRC nicht nur formal besetzt, sondern inhaltlich belastbar ausgefüllt werden. Über die Schwesterunternehmen Metecon Schweiz GmbH und CEyoo GmbH bietet Metecon diese Services strukturell eingebettet an.
"Ein Bevollmächtigter ist Pflicht, aber seinen Wert entfaltet er erst dann, wenn er regulatorisch mitdenkt und Ihren Marktzugang aktiv absichert."
– Irina Waal, Expert Quality Management & Regulatory Affairs, PRRC, Metecon GmbH
Erreichbarkeit und schnelle Reaktion bei Behördenanfragen, saubere Registrierung in EUDAMED/swissdamed, klar geregelte Pflichten und Eskalationswege sowie regulatorische Tiefe, die über die reine Pflichtfunktion hinausgeht.
Vorlauf für Mandat, Registrierungen (SRN/CHRN, Produktdaten) und Datenpflege muss eingeplant werden. Besonders die swissdamed- (seit 01.07.2026) und die EUDAMED-Registrierungspflicht (seit 28.05.2026) sind zu beachten.
Über definierte Informationsflüsse und Eskalationswege: Wer meldet was wie an wen (Behörde, Benannte Stelle), in welcher Frist, und wie fließen Marktrückmeldungen in die Prozesse zurück?
Durch geregelte Prozesse für Produkt-/Portfolioänderungen zwischen Hersteller und REP: Aktualisierungen in EUDAMED, separate Pflege in swissdamed sowie Abstimmungen bezüglich der REP-Informationspflichten.
Rollen, Verantwortlichkeiten und Informationswege müssen organisatorisch belastbar im QMS verankert sein, damit Verantwortlichkeiten im Alltag und im Audit eindeutig bleiben.
Hersteller und jeder Bevollmächtigte benötigen mindestens eine eigene PRRC nach MDR/IVDR Art. 15. Die Verantwortung von Hersteller-PRRC und AR-PRRC ist klar abzugrenzen und ständig verfügbar zu halten.
Eindeutige Ansprechpartner, dokumentierte Pflichten und Fristen, Zugriff auf die aktuelle Technische Dokumentation sowie geregelte Prozesse für Aufbewahrungs- und Meldepflichten.
Von Produktklasse und Portfoliogröße, Anzahl der Zielmärkte (EU und/oder Schweiz), Änderungs- und Vigilanzaufkommen sowie dem Umfang ergänzender regulatorischer Unterstützung.
Ein Bevollmächtigter funktioniert nur mit sauber angebundenen Prozessen.
Informationsflüsse und Verantwortlichkeiten für Post-Market-Surveillance-Daten sauber an den REP-Service anbinden.
Eskalations- und Meldewege definieren und dokumentieren.
Dokumentenprüfung und -pflege steuern.
Rollen-/Vertreter-Setups je Markt konsistent abgrenzen.
Verantwortlichkeiten organisatorisch belastbar einbinden.
Strukturierte Daten und konsistente Informationsflüsse.
Starten Sie mit einer kostenlosen Erstberatung – wir klären Rollen (EU-REP/EC-REP, CH-REP, PRRC), Registrierung und Schnittstellen für Ihren Marktzugang.
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Kerris Klug
Sales Manager
T: +49 621 123469-041
kerris.klug@metecon.de
